Anforderungen an Ackerbau und Technik

Klimawandel und Bodenschutz

Aufgrund der höheren Verdunstungsrate werden die Böden trockener. Mit jedem Grad verdunsten 7% mehr Wasser. Das Jahresmittel war in 30 Jahren um etwa 1 Grad gestiegen.

Wärmere Atmosphäre wandelt Wasserdampf schneller in Wolken und wiederum in Niederschläge um. Somit regnet es stärker als früher. D.h. auch bei gleichbleibenden Regenmengen, wird es seltener regnen.

Niederschläge müssen bestmöglich im Boden gespeichert werden. Starkniederschläge müssen problemlos in den Boden infiltrieren können durch Schaffung eines möglichst gut funktionierenden Porensystems und durch Steigerung der biologischen Aktivität (Regenwürmer, Bodenpilze usw.)

Zudem muss extreme Bodenerhitzung, die jegliche biologische Bodenaktivität zerstört, verhindert werden.

  • Humuserhalt- und Aufbau
  • Emissionsreduktion einhergehend mit niedrigeren Produktionskosten (z.B.: hohere Stickstoffnutzungseffizienz)
  • Regen nutzen - der Boden sollte immer mit Pflanzen bedeckt sein
  • Häufiger auftretende Starkregenereignisse sollten nicht oberflächlich abfließen und ggf. Erosion verursachen
  • Vor allem im Frühjahr, wenn der Boden schon trocken ist, nicht tief ackern
  • Mindestbodenbedeckung im Winter und zielgerichteten Anbau von Zwischenfrüchten um die Austragung und Auswaschung von Nährstoffen zu verhindern.
  • Pflicht zum Fruchtwechsel. Neben einer Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität wird auch die Bodenbedeckung durch Ernterückstände und Zwischenfrüchte zunehmen müssen.
  • Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten, einschließlich Leguminosen, …, der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz
  • 35% der Agrarförderung müssen die Länder für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwenden – Beispiel NRW: Verringerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln Boden- und Gewässerschutz. Verbesserung der Lebensbedingungen von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Unterstützung ökologischer Landbau.
  • Die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6): Auf mindestens 80 % der Ackerfläche ist vom 15.11. bis 15.1. eine Mindestbodenbedeckung Pflicht. Um diese zu erfüllen, können Sie z. B. die Stoppeln der Vorfrucht ohne jegliche Bearbeitung stehen lassen oder nach der Ernte eine mulchende, nicht wendende ¬Bodenbearbeitung durchführen. Auch der Anbau mehrjähriger Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte oder eine Mulchauflage ist möglich.
  • Humuserhalt- und Aufbau
  • Ökolandbau und Methoden der ökologischen Landwirtschaft werden gefördert und in den Vordergrund gestellt
  • Emissionsreduktion einhergehend mit niedrigeren Produktionskosten (z.B.: höhere Stickstoffnutzungseffizienz)
  • Reduktion von Pflanzenschutzmitteln
  • Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten
  • Deutliche Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität bei gleichzeitig deutlich höherer Effektivität und Effizienz der Bodenbearbeitungsmaßnahmen
  • Ernährungssicherheit trotz Klimawandel und Biodiversitätsverlust
  • Reduzierung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % ohne Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit. Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln bis 2030 um 20 %
  • Stickstoffdüngung 20% unter errechnetem Düngebedarf im Schnitt der Flächen
  • Höhere Stickstoffnutzungseffizienz wird notwendig, um Ertrag und Qualität halten zu können:
    - Deutliche Reduktion der Stickstoffverluste muss angestrebt werden
    - Anbau von Zwischenfrüchten nach Kulturen mit hohen Mengen Reststickstoff im Boden (Winterraps, Körner und Futterleguminosen, Kartoffeln, Gemüse, z.T. Silomais) in Kombination mit deutlich reduzierter Bodenbearbeitungsintensität
  • Schlagbezogene N-Obergrenze für organische Dünger: maximal 170 kg N aus organischem Dünger
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau. N-Düngung ist bei Kulturen mit einer Aussaat nach dem 1. Februar nur noch zulässig, wenn auf der betroffenen Fläche eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde.

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